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Öffnungszeiten

Dienstag 7:00 – 8:30 ab 1.02.2024
An allgemeinen Feiertagen bleibt die Tierkörpersammelstelle geschlossen.

Betreuer der Regionalen Tierkörpersammelstelle

Kurt Grimmer
Ottenbachstrasse 65
8909 Zwillikon
Tel 044­ 761 49 64

Tarife

Tierkörpersammelstelle
Pro Eimer CHF 18.00


Gesetzliche Bestimmungen bezüglich Wiederverwertung

Die Entsorgung und Wiederverwertung von tierischen Nebenprodukten wird in der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) geregelt. Tierische Nebenprodukte (TNP) sind Tierkörper und alle von Tieren stammende Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr geeignet sind oder nicht als Lebensmittel verwendet werden. Ihre wertvollen Inhaltsstoffe können aber (wieder)verwertet werden. Dabei wird der Sicherheit von Tier und Mensch grösste Bedeutung beigemessen – dies insbesondere seit dem Auftreten von BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie).

Tote Kleintiere (Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel, aber auch Felle und Tierhaare) und Schlachtabfälle, die nicht anderweitig verwendet werden können, müssen der Kadaversammelstelle abgegeben werden. Nicht zu den tierischen Nebenprodukten zählen Neste etwa von Wespen oder Bienen sowie Futterreste und Kot.

Es ist gesetzlich erlaubt, verstorbene Haustiere von bis zu 10 kg auf dem eigenen Grundstück zu beerdigen. Zudem existieren in der Schweiz verschiedene Tierkrematorien und -friedhöfe, um Haustiere gemäss den Wünschen ihrer Familie zu bestatten.

Grosstierkörper ab 200 kg, z.B. Rindvieh oder Pferde, werden direkt vom Transportdienst der TMF (Tiermehlfabrik) Bazenheid abgeholt.

Die eingesammelten tierischen Nebenprodukte werden in geschlossenen Systemen hygienisch einwandfrei in der TMF Bazenheid zu Fett- und Mehlprodukten verwertet.

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